Gemeinde Faulbach Gemeinde Faulbach



Kostenersatz für Feuerwehreinsätze

Kostenersatz für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren aus Faulbach und Breitenbrunn
 
Für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren aus Faulbach und Breitenbrunn kann die Gemeinde Faulbach gemäß Bayerischem Feuerwehrgesetz Ersatz der ihr entstandenen Kosten verlangen. Kostenpflicht und die Höhe der Kostenersätze sind in der "Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren“ und im „Verzeichnis der Pauschalsätze“ als Anlage zur Satzung geregelt.

Gebühren
Der Kostenersatz richtet sich nach der Art und Dauer des Feuerwehreinsatzes sowie nach der Anzahl der eingesetzten Mannschaft und der eingesetzten Geräte.

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