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Personalausweis, vorläufiger Personalausweis

Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde vorzulegen.
Ausnahme von der Besitzpflicht: Besitz eines gültigen Reisepasses oder vorläufigen Personalausweises.

Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Der frühere Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Seit 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Vielmehr kann für ein Kind ein Kinderreisepass oder ein ePass beantragt werden. Neben diesen Reisedokumenten können Kinder, wie Erwachsene auch, einen Personalausweis besitzen. Eine Notwendigkeit besteht hierfür jedoch nicht, da Kinder noch nicht der Ausweispflicht unterliegen. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Ein vorläufiger Personalausweis wird Ihnen ausgestellt, wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen, weil Sie sich sonst nicht ausweisen könnten (zum Beispiel mit einem Reisepass). Er dient insbesondere dazu, die Zeit bis zur Ausstellung eines neuen Personalausweises zu überbrücken. Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten und kann nicht verlängert werden.
 

Voraussetzungen :

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz;
  • Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Antragssteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. gesetzlichen Vertreter;
  • Vertretung durch Bevollmächtigte nicht zulässig.

Sollten Sie einen vorläufigen Personalausweis ausgestellt bekommen haben oder sind Sie noch im Besitz eines alten Ausweises, müssen Sie diesen bei der Abholung des neuen Ausweises zurückgeben. Wenn Sie ihre alten Dokumente behalten wollen, müssen diese vorher entwertet werden.


Elektronischer Personalausweis :

Der neue Personalausweis hat mit 8,6cm mal 5,4cm die gleichen Abmessungen, die Sie bereits von vielen anderen Plastikkarten des alltäglichen Geschäftsverkehrs kennen. Die Karte besteht aus mehreren Kunststoffschichten. Durch die optimierten Abmessungen können Sie Ihren neuen Personalausweis künftig in der Geldbörse mit anderen Karten, wie beispielsweise Kreditkarte oder Führerschein, unterbringen.

 
Neuer Personalausweis - Klicken für Großansicht - öffnet neues Browserfenster
Quelle: Bundesministerium des Innern - BMI


Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit erhöhen. Unter anderem gehören dazu der Sicherheitsdruck mit mehrfarbigen feinen Linienstrukturen (so genannte Guillochen) und Mikroschriften, Oberflächenprägungen, ein integrierter Sicherheitsfaden sowie Hologramme und Kippbilder. Im Vergleich mit dem alten Ausweis sind zwei neue Angaben hinzugekommen: die Postleitzahl und der Ordens- oder Künstlername. Außerdem ist auf der Vorderseite eine neue Nummer aufgebracht: Die sechsstellige Zugangsnummer, die im Übrigen keine Rückschlüsse auf Ihre Person ermöglicht, benötigen Sie, wenn Sie Ihre PIN versehentlich zweimal falsch eingegeben haben.
 
Logo des neuen Personalausweises
Bestandteil des neuen Designs ist auch ein Logo auf der Rückseite, das Internetanwendungen, Automaten und Lesegeräte kennzeichnet, die den neuen Personalausweis unterstützen.Die beiden sich ergänzenden Halbkreise symbolisieren die Verwendung des Ausweises in der Online- und der Offline-Welt, stehen aber auch für das Prinzip des gegenseitigen Ausweisens zwischen Nutzer und Anbieter.
Im Inneren der Ausweiskarte ist ein berührungslos lesbarer Computerchip untergebracht. Damit werden die neuen elektronischen Funktionen realisiert. Durch die Wahl der modernen Funktechnologie nutzt sich der Ausweis auch bei häufiger Benutzung nicht ab und erfüllt seine Funktion bis zum Ablauf seiner Gültigkeit.
 
Weitere Informatione erhalten Sie unter: http://www.personalausweisportal.de 
 

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Lena Horlebein
Sachbereichsleiterin
09392 / 9282-1209392 / 9282-21lena.horlebein@faulbach.de
Yvonne Hock
Sachbearbeiterin
09392 / 9282-11 09392 / 9282-22yvonne.hock@faulbach.de
Heidi Zöller
Sachbearbeiterin
09392 / 9282-1509392 / 9282-22heidi.zoeller@faulbach.de

Notwendige Unterlagen

  • Alter Personalausweis oder Reisepass
  • Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.  

Anforderungen an das Lichtbild:

Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Weitere Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel, die Sie hier herunterladen können.

Fingerabdrücke:

Auf Wunsch des Antragsstellers können auf dem Ausweis Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Finderabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.

Entstehende Kosten

Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010

Antragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Vorläufiger Personalausweis 10 Euro


Weitere Gebührenregelungen

Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) 6 Euro
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jeweiligen Anbieter

Bemerkungen

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen;
Beim vorläufigen Personalausweis ist eine Ausstellung sofort möglich.

Gültigkeit des Dokuments:

Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.

Formulare

Informationen aus dem BayernPortal

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