Gemeinde Faulbach Gemeinde Faulbach

Hinweis zur Grundsteuerreform 2025

28.12.2024
Hinweis zur Grundsteuerreform 2025

Bild Grundsteuer.jpg

Im Zuge der Grundsteuerreform wird ab dem Jahr 2025 die Grundsteuer neu berechnet. Die neuen Berechnungsgrundlagen wurden von den Finanzämtern ermittelt. Sollten Sie bei der Überprüfung Ihres Messbescheides des Finanzamtes Unstimmigkeiten feststellen, können Sie beim zuständigen Finanzamt (NICHT bei der Gemeinde) einen Antrag zur Änderung des Grundsteuermessbetrages einreichen.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde an den Grundlagenbescheid des Finanzamtes GEBUNDEN ist und keine Möglichkeit hat, Änderungen diesbezüglich (z. B. Messbetragshöhe, Eigentümer) vorzunehmen.

Für die Änderung eines Grundsteuermessbetragsbescheids benötigen Sie das vom Finanzamt Obernburg bereitgestellte Formblatt:

Formblatt - Änderungsantrag Grundsteuermessbetragsbescheid


Hinweise:

Reichen Sie das Formblatt schriftlich beim Finanzamt Obernburg ein.

Bitte keine Telefonanrufe !!!

Reichen Sie für jedes Aktenzeichen ein separates Schreiben ein.


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