Die Gemeinde Faulbach (137 m. ü. M.) liegt zwischen Spessart und Odenwald an der Mündung des gleichnamigen Baches in den Main.
Die Entstehung der Siedlung Faulbach kann in die Zeit vom 9. bis 11. Jahrhundert eingereiht werden. Quellen aus dieser Zeit fehlen jedoch. Erstmals wurde das Dorf am 8. Mai 1283 urkundlich erwähnt. Faulbach war früher in zwei Teile geteilt und zwar rechts des Baches Frischbach und links des Baches Faulbach. Der Bach war seit etwa 1024 Centgrenze zwischen der kurmainzischen Cent "zur Eich" gegenüber der karolingischen Cent "Michelrieth", von 1271 bis 1803 Landesgrenze zwischen Kurmainz und der Grafschaft Wertheim und schließlich seit den ältesten Zeiten bis 1813 Diözesengrenze zwischen Mainz und Würzburg. Faulbach teilte im wesentlichen das Geschick der nahen Burg Henneburg. Durch Lehensvergebungen sowie die früher üblichen Länderkäufe und -verkäufe, Stiftungen, Tausch und Schenkungen kam der Ort in den Besitz verschiedener Herren. So erschien als Besitzer von Faulbach im Anfang des 13. Jahrhunderts die Schenken von Klingenberg, von 1274 bis 1317 die Grafen von Wertheim und Reinhard von Hagenau, danach für 150 Jahre der Deutsche Ritterorden und ab 1483/84 Kurmainz. Dabei ist es bis 1803 geblieben, bis Faulbach an Bayern fiel, nachdem es kurze Zeit dem Fürstentum Aschaffenburg bzw. dem Großherzogtum von Frankfurt zugeteilt war. Bis 30.06.1972 gehörte Faulbach dem Landkreis Marktheidenfeld an; im Zuge der Gebietsreform wurde Faulbach 1972 dem Landkreis Miltenberg zugeordnet.
Aus dem Jahre 1594 stammt das Fachwerkrathaus, das eigenartigerweise quer über die Straße gebaut ist und durch dessen Untergeschoss die Staatsstrasse 2315 führt.
Im Jahre 1960/61 wurde gegenüber der noch bestehenden alten Pfarrkirche aus dem Jahr 1809 eine neue Pfarrkirche errichtet. An dieser Stelle stand auch die erste Faulbacher Kirche. Aus früherer Zeit ist noch eine spätgotische Marienstatue aus dem Jahre 1437 erhalten. Zu dem Gnadenbild hatten schon im Mittelalter viele Wallfahrten stattgefunden.
Im Jahre 1956 erhielt Faulbach die Zustimmung des Bay. Staatsministeriums des Innern zur Führung eines eigenen Gemeindewappens, das aus einem alten Faulbacher Gerichtssiegel entwickelt wurde. Das weiße (silberne) Rad in rot ist das Wappenzeichen von Kurmainz, der Schrägbach ist ein vom Ortsnamen abgeleitetes Symbol und der Rasen im Schildfuß deutet auf das Ufer des Baches hin.
Faulbach hat einen großen Wandlungsprozess hinter sich. Aus dem ehemaligen Kleinbauern- und Häckerdorf ist inzwischen eine fast reine Arbeitergemeinde geworden.
Im Rahmen der Gemeindegebietsreform wurde am 1.1.1976 die vordem selbstständige Gemeinde Breitenbrunn in Faulbach eingemeindet. Damit zählt Faulbach ca. 2.500 Einwohner.
Durch Verordnung der Regierung musste Faulbach am 1. Mai 1976 der neugebildeten Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten beitreten. Am 1.1.1980 wurde es jedoch, wie es der ursprüngliche Wille der Bevölkerung war, Einheitsgemeinde mit eigener Verwaltung.
Heute ist Faulbach der Mittelpunkt des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens im hiesigen Nahbereich.
Geschichte von Breitenbrunn
Der Name Breitenbrunn kommt von "Breiter Bach" (Brunn).
Um 1250 ist Breitenbrunn erstmals urkundlich bezeugt und zwar in der sogenannten Mainzer Heberolle. In der Stauferzeit, etwa um 1200, gehörte der Ort Breitenbrunn dem Schenken zu Klingenberg. Die Vorgänger der Reichsschenken zu Klingenberg waren vermutlich die Adelsfamilien, zu der jener Timo von Bratselde (heute Prozelten Stadt/Dorf) gehörte, der 1127 als Vogt der Stiftsproptei Aschaffenburg erscheint. Diese Vorgänger haben wahrscheinlich im 11./12. Jahrhundert die Orte Breitenbrunn, Altenbuch, Neuenbuch und Stadtprozelten gegründet.
Der Charakter des Dorfes weist darauf hin, dass Breitenbrunn auf eine Rodung des hohen Mittelalters zurückgeht (Rodungsdorf). Südlich am Dorfrand wurden vom damaligen Herrn der Burg Prozelten zwei Höfe angelegt und zwar der Häuserhof und der Gußhof, der wahrscheinlich jünger ist.
Die Familie des Aschaffenburger Stiftsvogts Timo von Prozelten war also vermutlich im 11. Jahrhundert Gründer von Breitenbrunn. Später in der Stauferzeit waren dann die Reichsdienstmannen von Schüpf-Klingenberg-Prozelten Besitzer von Breitenbrunn, die dann in der Zeit um 1250 - 1275 die Verwaltung an die Grafen von Wertheim und Hanau übergaben. Graf Reinhard I. von Hanau verkaufte danach seinen Besitzanteil an Graf Poppo IV. von Wertheim. Als dieser 1281 starb, wurde die Herrschaft Prozelten, zu der auch Breitenbrunn gehörte, je zur Hälfte an Graf Rudolf II. und die drei Töchter des Grafen Poppos IV. von Wertheim aufgeteilt. Es brachen sofort Erbstreitigkeiten aus, die bis 1320 dauerten. Der Ort Breitenbrunn fiel nun an die eine Tochter Elisabeth und deren Mann Graf Conrad von Vaihingen. In den Jahren 1317 - 1319 kaufte der Deutschherrenorden die Besitzungen aus der Erbmasse der Wertheimer Töchter auf (hierbei auch Breitenbrunn) und ebenso den Besitz der Schenken von Klingenberg-Prozelten, um in Stadtprozelten eine große Ordenskommende zu errichten. In der Zweitausfertigung des Kaufbriefes wird ausdrücklich erwähnt, daß die beiden Dörfer "Vulenbach und Breitenbrunnen" früher einmal zu Brotselden gehörten.
Das Prozeltener Urbar des Deutschen Ordens, ein Zins- und Gülteregister des Amts Prozelten, das im Jahre 1379 angelegt wurde, zeigt erstmalig die Namen der Bevölkerung des Ortes Breitenbrunn. Insgesamt waren hier 26 Personen genannt, die an das Deutschordenshaus Stadtprozelten eine Art Grund- und Vermögenssteuer zu zahlen hatten. Es ist anzunehmen, daß es sich bei dieser Auflistung um Haushaltsvorstände handelte, sodaß man 1379 mit rund 25 Familien in Breitenbrunn rechnen kann. In diesem Register sind 24 verschiedene Breitenbrunner Familiennamen erwähnt, z.B. Fridun, Gysubel, Hirte, Kranke, Kreß, Kummer, Neckermann, Kunelin, Meister, Meisterin, Metzeler, Ranke, Rote, Salzmann, Schoffmann, Schurger, Snyder, Stahel, Strolin, Wegener, Wener, Werher, Zecke, Zimpfe. An Vornamen sind nur einige bekannt und zwar Berchte, Berthold, Gerhard, Hans und Johann, Heinz, Cunz, Siegfried, Sybot und Werner. Erst im 14. Jahrhundert haben sich die ehemaligen Beinamen und Übernamen zu Familiennamen verfestigt.
Der Deutschordenkomtur zu Prozelten war Gerichtsherr zu Breitenbrunn. An diesem Landgericht wurde geurteilt über Mordgeschrei, Notzucht, fließende Wunden, Diebstahl und Zauberschelten. Kleinere Rechtsfälle kamen vor das Dorfgericht Breitenbrunn. Einzelne Besitzungen in Breitenbrunn gehörten auch den Edelknechten Cunz Feuser und Götz Feuser, sowie den Gebrüdern von Ebold, die diese im Jahre 1367 bzw. 1373 an den Prozeltener Ordenskomtur Gottfried von Hanau verkauften. Daraus ist ersichtlich, daß damals auch Nideradel in Breitenbrunn ansässig war. Im Jahre 1484 kam der gesamte Besitzkomplex der Kommende Prozelten-Neubrunn durch Tausch an das Erzstift und Kurfürstentum Mainz, sodaß Breitenbrunn seitdem bis zur Säkularisation 1803 kurmainzischer Ort war.
Breitenbrunn war früher kirchlich an die Pfarrei Mondfeld gegliedert, bis später Stadtprozelten die Pfarrfunktion von Mondfeld übernahm. Auch nach der Übernahme von Breitenbrunn durch das Erzstift und Kurfürstentum Mainz im Jahre 1484 gehörte Breitenbrunn kirchlich noch zur Pfarrei Mondfeld, nur wenige Häuser östlich des Baches gehörten zur Pfarrei Faulbach. Erst spät, im Jahre 1618 erhielt Breitenbrunn eine Kirche.
Kurz nach dem Dreißigjährigen Krieg 1669 hatte der Ort noch 21 abgabe- und gerichtsfähige Untertanen, die alle Leibeigene waren (Jurisdikationalbuch, Mainz). Laut der letzten Jahresrechnung des Kurmainzischen Amtes Stadtprozelten aus dem Jahre 1802 hatte das Dorf 41 verheiratete Männer, 41 verheiratete Weiber und 5 Witwen. Durch die Säkularisation (Einziehung von kirchl. Besitz durch die weltl. Hand) im Jahre 1803 wurde das Erzstift Mainz aufgelöst und Breitenbrunn gehörte seitdem bis 1814 zum Fürstentum Aschaffenburg. Ab 1814 kam der Ort mit dem Fürstentum Aschaffenburg an das Land Bayern, das ein Landgericht Stadtprozelten bildete. 1828 kam Breitenbrunn zum königlichen Landgericht Klingenberg und 1853 zum neuerrichteten Landgericht Stadtprozelten. Seit 1925 gehört es zum Amtsgericht Miltenberg. Nach der Trennung von Justiz und Verwaltung unterstand Breitenbrunn ab 1862 dem Bezirksamt bzw. später Landratsamt Marktheidenfeld und nach der Landkreisgebietsreform im Jahre 1972 dem Landkreis Miltenberg. Im Jahre 1976 wurde Breitenbrunn, im Zuge der Gemeindegebietsreform, von Faulbach eingemeindet und ist derzeit keine politische selbstständige Gemeinde mehr.
Quelle: Heimatbuch der Gemeinde Faulbach