Gemeinde Faulbach Gemeinde Faulbach

Steuern und Verwaltungsgebühren

Passwesen

Personalausweis 37,00 €
Personalausweis (bis 24. Lebensjahr) 22,80 €
Reisepass 70,00 €
Reisepass (bis 24. Lebensjahr) 37,50 €

Verwaltungsgebühren Einwohnermeldeamt (Auszug)

Aufenthalts- und Meldebestätigung 5,00 €
einfache Auskunft aus dem Melderegister 10,00 €
Auskunft aus dem Gewerberegister 12,50 €
Gewerbeanmeldung/Gewerbeabmeldung 13,00 €
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 13,00 €
Beantragung eines Führungszeugnisses 13,00 €
Beglaubigung 5,00 €

Grabplatzgebühren für das Nutzungsrecht von 25 Jahren

Einzelgrab 560,00 €
Doppelgrab 1.000,00 €
Urnengrab 310,00 €
Urnengrab anonym 180,00 €

Gemeindesteuern

Grundsteuer A 380 v. H.
Grundsteuer B 360 v. H.
Gewerbesteuer ab 01.01.2024 340 v. H.
Hundesteuer 1. Hund 40,00 €
Hundesteuer 2. Hund 50,00 €
Hundesteuer Kampfhund 600,00 €

Wassergebühren

Die Erhebung der Wassergebühren richtet sich nach den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Faulbach in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Wassergebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr für den verwendeten Wasserzähler und der tatsächlichen Verbrauchsgebühr. Derzeit werden die folgenden Gebühren erhoben:

a) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis 4 m³ /h 20,00 € Jahr
bis 6 m³ /h 30,00 €/Jahr
bis 16 m³ /h 60,00 €/Jahr
über 16 m³ /h 90,00 €/Jahr

b) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluß (Qn)

bis 2,5 m³ / h 20,00 € / Jahr
bis 6 m³ / h 30,00 € / Jahr
bis 10 m³ / h 60,00 € / Jahr
über 10 m³ / h 90,00 € / Jahr

c) Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wasser berechnet. Die Gebühr beträgt derzeit 3,28 € (3,00 € bis 31.12.2022) pro m³ entnommenen Wassers.

Zu den Wassergebühren wird die Mehrwertsteuer (derzeit 7 %) in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben. (3,28 €/m³ + 7 % MwSt 0,23 € = 3,51 €/m³ Brutto)


Abwassergebühren

Die Erhebung der Abwassergebühren richtet sich nach den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Faulbach in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Einleitungsgebühr wird nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt derzeit 4,50 € (4,37 € bis 31.12.2022) pro m³ Abwasser. (Mehrwertsteuerfrei)

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