Grußwort
Grußwort von Bürgermeister Wolfgang Hörnig
Personalausweis | 37,00 € |
Personalausweis (bis 24. Lebensjahr) | 22,80 € |
Reisepass | 70,00 € |
Reisepass (bis 24. Lebensjahr) | 37,50 € |
Aufenthalts- und Meldebestätigung | 5,00 € |
einfache Auskunft aus dem Melderegister | 10,00 € |
Auskunft aus dem Gewerberegister | 12,50 € |
Gewerbeanmeldung/Gewerbeabmeldung | 13,00 € |
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister | 13,00 € |
Beantragung eines Führungszeugnisses | 13,00 € |
Beglaubigung | 5,00 € |
Einzelgrab | 560,00 € |
Doppelgrab | 1.000,00 € |
Urnengrab | 310,00 € |
Urnengrab anonym | 180,00 € |
Grundsteuer A | 380 v. H. |
Grundsteuer B | 360 v. H. |
Gewerbesteuer ab 01.01.2024 | 340 v. H. |
Hundesteuer 1. Hund | 40,00 € |
Hundesteuer 2. Hund | 50,00 € |
Hundesteuer Kampfhund | 600,00 € |
Die Erhebung der Wassergebühren richtet sich nach den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Faulbach in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Wassergebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr für den verwendeten Wasserzähler und der tatsächlichen Verbrauchsgebühr. Derzeit werden die folgenden Gebühren erhoben:
a) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis | 4 m³ /h | 20,00 € Jahr |
bis | 6 m³ /h | 30,00 €/Jahr |
bis | 16 m³ /h | 60,00 €/Jahr |
über | 16 m³ /h | 90,00 €/Jahr |
b) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluß (Qn)
bis | 2,5 m³ / h | 20,00 € / Jahr |
bis | 6 m³ / h | 30,00 € / Jahr |
bis | 10 m³ / h | 60,00 € / Jahr |
über | 10 m³ / h | 90,00 € / Jahr |
c) Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wasser berechnet. Die Gebühr beträgt derzeit 3,28 € (3,00 € bis 31.12.2022) pro m³ entnommenen Wassers.
Zu den Wassergebühren wird die Mehrwertsteuer (derzeit 7 %) in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben. (3,28 €/m³ + 7 % MwSt 0,23 € = 3,51 €/m³ Brutto)
Die Erhebung der Abwassergebühren richtet sich nach den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Faulbach in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Einleitungsgebühr wird nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt derzeit 4,50 € (4,37 € bis 31.12.2022) pro m³ Abwasser. (Mehrwertsteuerfrei)