Grußwort
Grußwort von Bürgermeister Wolfgang Hörnig
Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses kann bei der Meldebehörde der gemeldeten Haupt- und auch der Nebenwohnung gestellt werden. Voraussetzung für den Antrag auf Ausstellung ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.
Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Bei Minderjährigen ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter möglich. Bitte bringen Sie zur Identitätsfeststellung Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
NEU:
Seit 1. September 2014 können Sie das Führungszeugnis auch selbst direkt im Online-Portal des Bundesamt für Justiz beantragen. Nähere Informationen enthält die beigefügte Pressemitteilung.
Zum Online-Portal: >> www.fuehrungszeugnis.bund.de
Für die Ausstellung eines Führungszeugnisses wird eine Gebühr in Höhe von 13,-- € erhoben.