Grußwort
Grußwort von Bürgermeister Wolfgang Hörnig
Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde vorzulegen.
Ausnahme von der Besitzpflicht: Besitz eines gültigen Reisepasses oder vorläufigen Personalausweises.
Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Der frühere Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Seit 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Vielmehr kann für ein Kind ein Kinderreisepass oder ein ePass beantragt werden. Neben diesen Reisedokumenten können Kinder, wie Erwachsene auch, einen Personalausweis besitzen. Eine Notwendigkeit besteht hierfür jedoch nicht, da Kinder noch nicht der Ausweispflicht unterliegen. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Ein vorläufiger Personalausweis wird Ihnen ausgestellt, wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen, weil Sie sich sonst nicht ausweisen könnten (zum Beispiel mit einem Reisepass). Er dient insbesondere dazu, die Zeit bis zur Ausstellung eines neuen Personalausweises zu überbrücken. Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten und kann nicht verlängert werden.
Sollten Sie einen vorläufigen Personalausweis ausgestellt bekommen haben oder sind Sie noch im Besitz eines alten Ausweises, müssen Sie diesen bei der Abholung des neuen Ausweises zurückgeben. Wenn Sie ihre alten Dokumente behalten wollen, müssen diese vorher entwertet werden.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Lena Horlebein Sachbereichsleiterin | 09392 / 9282-12 | 09392 / 9282-21 | lena.horlebein@faulbach.de | |
Yvonne Hock Sachbearbeiterin | 09392 / 9282-11 | 09392 / 9282-22 | yvonne.hock@faulbach.de | |
Heidi Zöller Sachbearbeiterin | 09392 / 9282-15 | 09392 / 9282-22 | heidi.zoeller@faulbach.de |
Alter Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Weitere Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel, die Sie hier herunterladen können.
Auf Wunsch des Antragsstellers können auf dem Ausweis Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Finderabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.
Ausstellung von Personalausweisen | |
Antragstellende Person ab 24 Jahren | 37,00 Euro (10 Jahre gültig) |
Antragstellende Person unter 24 Jahren | 22,80 Euro (6 Jahre gültig) |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
Expressausweis Zuschlag | 32 Euro |
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen;
Beim vorläufigen Personalausweis ist eine Ausstellung sofort möglich.
Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.