Gemeinde Faulbach Gemeinde Faulbach

Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

31.10.2023
Der Kinderreisepass wird zum 01.01.2024 abgeschafft.

Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Wir möchten schnellstmöglich darauf aufmerksam machen, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 (vgl. Artikel 7 Abs. 3 des Gesetzes) abgeschafft wird. Kinderreisepässe dürfen daher nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Der Kinderreisepass wird abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat. Es wird angestrebt, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder zu beseitigen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.

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